AGB - nur für Gewerbetreibende -
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gewerbetreibende
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
Die Lieferung und Verkauf der Ware erfolgt unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten gegenüber Unternehmern. Soweit sie gegenüber Endverbrauchern anwendbar sind, so gelten sie auch für diese.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
§ 2 Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge und Bestellungen gelten als angenommen und sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang durch Übersendung der Ware ausgeführt werden. Dann gilt der Lieferschein bzw. die Warenrechnung als Auftragsbestätigung.
Ihre Bestellungen auf der Website sind bindende Angebote für den Abschluss eines Kaufvertrages über die von uns angebotenen Waren.
Sofern Angestellte mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers/Lieferers.
Offensichtlich gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland oder gegen ethische Grundwerte verstoßende Aufträge werden nicht bearbeitet.
§ 3 Lieferung, Gefahrübergang
Vorbehaltlich reibungslosen Betriebsablaufs können Sie den Erhalt der bestellten Waren innerhalb der auf unserer Website angegebenen Lieferfristen erwarten. Der Auftragnehmer haftet allerdings nicht für die Einhaltung dieser Liefertermine, es sei denn, ein solcher Termin wurde dem Kunden in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zugesichert. In diesem Fall beschränkt sich die Ersatzpflicht des Auftragnehmers auf die Höhe des Auftragswertes. Der Liefertermin gilt als eingehalten, wenn das beauftragte Transportunternehmen an diesem Tag einen Zustellversuch unternommen hat.
Die Lieferfrist verlängert sich für alle Fälle höherer Gewalt um die Zeit, die das Hindernis besteht. Als höhere Gewalt gelten vor allem Streik, Betriebsstörungen - insbesondere Störungen in den Datenleitungen - soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Lieferung der Ware von wesentlichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn das Hindernis bei einem der Vertragspartner des Auftragnehmers eintritt. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht vom Auftragnehmer zu vertreten, wenn sie während seines bereits bestehenden Verzugs eintreten.
Die jeweilige Rechnung wird in der Regel mit dem Produkt versandt und liegt dem Paket bei. Bei der Option "Neutraler Versand" wird die Rechnung per E-Mail an den Besteller gesendet.
Teillieferungen sind im zumutbaren Umfang zulässig.
Soweit nichts ausdrücklich anderes vereinbart, erfolgen die Lieferung und der Versand auf Risiko des Käufers/Bestellers
Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware, auch bei Teillieferungen, mit der Übergabe an das Transportunternehmen auf ihn über. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr oder Aufstellung, übernommen hat.
Handelt es sich bei dem Käufer um einen Endkunden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Kaufsache erst mit Erhalt der Ware auf diesen über.
Kommt der Käufer/Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer/Lieferer berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Solange der Käufer/Besteller mit einer Verbindlichkeit in Rückstand ist, ruht unsere Lieferverpflichtung.
Bei Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist tritt Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist ein.
§ 4 Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt - als solche gelten z.B. Krieg, Bürgerkrieg, Exportbeschränkungen bzw. Handelsbeschränkungen aufgrund einer Änderung der politischen Verhältnisse sowie Streiks, Aussperrung, Betriebsstörungen, Betriebseinschränkungen u.ä. Ereignisse, die uns die Vertragserfüllung unmöglich oder unzumutbar machen, also Umstände und Vorkommnisse die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können - suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und Umfang ihrer Wirkung. Insbesondere sind hierdurch die bestätigten Lieferfristen gehemmt.
Überschreiten die sich daraus ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht. Dies gilt auch, sofern höhere Gewalt bei unseren Unterlieferanten eintritt und insoweit es zu Lieferverzögerungen kommt.
§ 5 Zahlung
Die auf der Website genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot des Kunden zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben.
Unsere Rechnungen werden am Tag der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Die Zahlung hat gemäß der in der Auftragsbestätigung oder Rechnung vermerkten Zahlungsbedingungen zu erfolgen. Sofern dort nichts vereinbart ist, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.
Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnung, Nebenforderungen zuzüglich der angefallenen Verzugszinsen berechnet (§ 367 BGB).
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens gegenüber Unternehmen Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet (§ 288 II BGB). Gegenüber Verbrauchern beträgt der Zinssatz 5% über dem Basiszinsatz (vgl. § 288 Abs. 1 BGB).
Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer/Besteller zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart, zu erfolgen in barem Gelde, Scheck-, Bank-, Giro- oder Postgiroüberweisung. Die Zahlungen mittels Wechsel oder gegen Scheck gelten nicht als Barzahlung.
Für die Aufgabe einer schriftlichen Zahlungserinnerung berechnen wir 15,- Euro Mahnkosten. Erfolgt innerhalb von acht (8) Werktagen nach Zugang derselben keine Zahlung, beschreiten wir den Rechtsweg. Bedingt der Auftrag des Kunden eine Bereitstellung großer Artikel- oder Verpackungsmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen, kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Kunde trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
Für uns vom Kunden per E-Mail oder Datenträger übersandte Druckvorlagen (Buttons, Blisstips) berechnen wir 20,- EUR Bearbeitungsgebühr. Ausgenommen hiervon sind Datenübermittlungen, die wegen Upload-Schwierigkeiten nicht über unsere Site eingespielt werden können. Dies hat der Kunde auf dem Datenträger zu vermerken.
Im Falle einer wirksamen Stornierung des Auftrags hat der Kunde alle bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Produktionskosten, wie z.B. Belichtung oder ähnliches, zu übernehmen.
Hinweise für Kunden mit umsatzsteuerbefreiter Lieferung
Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer mit Sitz in Österreich (EU-Ausland) und verfügt dieser über eine gültige Ust-IDNr., so ergeht die Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis. Ist aufgrund einer falschen Ust-IDNr. die Lieferung besteuert worden und beruhte dies auf einer unrichtigen Angabe des Kunden, so ist eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer ausgeschlossen. Gleiches gilt bei Nichtangabe einer vorhandenen Ust.-IDNr.
Kunden, deren Daten sich nach Überprüfung durch das Bundesamt für Finanzen als ungültig oder falsch erweisen, werden per e-Mail an die bei Aufgabe der Bestellung angegebene Adresse hierüber informiert und aufgefordert, innerhalb der ihnen gesetzten Frist die korrekten Daten zur USt.-ID-Nummer zu übermitteln. Nach Ablauf dieser Frist ergeht die Rechnung mit Umsatzsteuerausweis. Dies gilt nicht für Express-Lieferservices. Bei Inanspruchnahme von Express-Lieferservices erhalten die Kunden im Falle der Unrichtigkeit der übermittelten Daten generell eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis, um den garantierten Versand zu gewährleisten.
Bei Bestellungen aus dem EU-Ausland (Schweiz) erfolgt die Rechnungsstellung generell ohne Umsatzsteuerausweis. Die Lieferung erfolgt Frei Haus, d.h. exklusive Zölle und Einfuhrumsatzsteuer. Der Rechnungsbetrag darf derzeit 1.000.- EUR nicht überschreiten.
Der Nachnahmebetrag ist in jedem Fall in einer für den Auslieferungsfahrer von UPS zügig nachzählbaren und wechselbaren Form bereitzuhalten.
Zusatzkosten wie z.B. für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind der Preisliste zu entnehmen. Wird eine Warensendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, auf dessen Wunsch ein weiteres Mal an ihn versandt, so hat er die hierfür anfallenden Kosten zu tragen.
§ 6 Versand
Versand und Verladung erfolgen, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart, unversichert auf Gefahr und Kosten des Käufers/Bestellers.
Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers/Bestellers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung - gehen zu Lasten des Käufers/Bestellers.
Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers/Bestellers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers/Bestellers. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers/Bestellers sind wir - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
Zusatzkosten wie z.B. für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind der Preisliste zu entnehmen. Wird eine Warensendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, auf dessen Wunsch ein weiteres Mal an ihn versandt, so hat er die hierfür anfallenden Kosten zu tragen.
§ 7 Gewährleistung
Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer/Besteller jedoch nicht von einer eigenen Prüfung und Versuchen. Änderungen im Design unserer Waren respektive der Machart, Farbe und Ausführung berechtigen nicht zur Mängelrüge, sondern sind in unserer Wahl nach Verfügbarkeit des entsprechenden Designs.
Der Käufer/Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen und bestehende Mängel uns gegenüber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, sofern sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich erhoben werden. Bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung - spätestens jedoch 12 Monate nach Erhalt der Ware.
Die Gewährleistungsrechte des Käufers/Bestellers, in diesem Fall Unternehmer, setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 HGB geschuldete Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Die Gewährleistungsansprüche des Käufers/Bestellers, in diesem Fall Unternehmen, sind nach unserer Wahl beschränkt auf Nacherfüllung, das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Schadensersatzansprüche durch Unternehmen, gem. § 437 Nr. 3 BGB, sind ausgeschlossen. Beanstandete Ware darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis und frachtfrei zurückgesandt werden.
Zur Vornahme aller dem Verkäufer/Lieferer nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Käufer/Besteller nach Verständigung mit dem Verkäufer/Lieferer dem Verkäufer/Lieferer die notwendige Zeit und Gelegenheit zu geben.
Die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche beträgt für Unternehmer 12 Monate.
Über einen bei einem Verbraucher eintretenden Gewährleistungsfall hat der Käufer/Besteller den Verkäufer/Lieferer unverzüglich zu informieren.
Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB bestehen nur, sofern die Inanspruchnahme durch den Verbraucher berechtigt war und nur im gesetzlichen Umfang, nicht dagegen für nicht mit dem Verkäufer/Lieferer abgestimmte Kulanzregelungen. Sie setzen im Übrigen die Beachtung der eigenen Pflichten des Rückgriffsberechtigten, insbesondere die Beachtung der Rügeobliegenheit, voraus.
Kommt im Falle einer berechtigten Reklamation eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in Betracht, ist der Auftraggeber berechtigt, dem Kunden eine Gutschrift in angemessener Höhe auszustellen.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung nachweislich für den Kunden ohne Interesse ist.
Falls die vom Kunden gestellten Daten nicht den Vorgaben des Auftragnehmers entsprechen, behalten wir uns vor, die Daten so zu modifizieren, dass sie weiterverarbeitet werden können. Dies gilt insbesondere für Dateien, die auf RGB-Farben basieren oder CMYK-Farbprofile beinhalten, Dateien mit geringer Auflösung und Dateien (PDFs) mit nicht eingebetteten Schriften. Etwaige Farbabweichungen bzw. Einbußen bei der Qualität des Endproduktes können nicht beanstandet werden. Ein gesamter Farbauftrag von über 300% kann ein negatives Druckergebnis zur Folge haben. In diesem Fall behalten wir uns vor, die Daten in RGB und zurück in CMYK Farben zu wandeln. Dies ist ebenfalls kein Reklamationsgrund.
Eine Farbabweichung des Druckergebnisses von bis zu 10% des Farbwertes der angelegten Datei liegt aufgrund unseres Systems von Sammeldruckformen im Toleranzbereich und stellt keinen Reklamationsgrund dar.
§ 8 Schadenersatz
Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem Schaden stiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind, vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, sofern wir fahrlässig eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt haben; unsere Ersatzpflicht ist in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Geschäftsgewinn bzw. entgangene Einsparungen.
Die vorstehende Freizeichnung gilt ferner nicht für Ersatzansprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor, bei Unternehmern darüber hinausgehend bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung. Der Käufer/Besteller ist verpflichtet die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Der Käufer/Besteller, in diesem Fall Unternehmen, ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, der Verkäufer/Lieferer behält sich hierbei aber auch das Eigentum vor.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die aus der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer/Besteller schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteil (vergl. IX. Ziffer 2) zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnungen einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer/Besteller auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factorings befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Faktors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer/Besteller bestehen.
Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer/Besteller unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer/Besteller weder an Dritte verpfändet noch abgetreten werden.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, werden wir auf Verlangen des Käufers/Bestellers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
§ 10 Forderungsabtretung
Wir behalten uns vor, sämtliche aus der Geschäftsbeziehung resultierende Forderungen jederzeit an Dritte abzutreten.
§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Gegen unsere Ansprüche kann nur mit Ansprüchen aufgerechnet werden, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer/Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und soweit die Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 12 Verwahren
Für unaufgefordert zugesandte Druckvorlagen wie z.B. Datenträger oder ähnliches übernehmen wir keine Haftung; sie werden nicht verwahrt. Eine Rücksendung der Datenträger erfolgt nicht.
§ 13 Eigentum, Urheberrecht
Die Drucksachen und elektronischen Veröffentlichungen werden aufgrund der inhaltlichen Vorgaben des Kunden hergestellt. Aus diesem Grund haftet der Kunde dem Auftragnehmer dafür, dass er zur Nutzung, Weitergabe und Verbreitung aller übergebenen Daten bzw. zur Verfügung gestellten Vorlagen inkl. Texte und Bildmaterial uneingeschränkt berechtigt ist. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Herstellung der von ihm in Auftrag gegebenen Drucksachen keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt werden und ihr Inhalt nicht gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstößt.
§ 14 Datenschutz
Gemäß § 4 Abs. 1 TDDSG ist der Auftragnehmer verpflichtet, Sie als Kunden über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten sowie über sein Widerspruchsrecht zur Verwendung seines anonymisierten Nutzungsprofils ausführlich zu informieren. Ihre bei uns gespeicherten Daten werden vertraulich behandelt und lediglich im zur Ausführung Ihrer Bestellung erforderlichen Umfang an unsere Partnerunternehmen weitergegeben. Ihre Daten werden nicht an andere als zum Firmenverbund gehörende Unternehmen zum Zwecke der Werbung oder Marktforschung verwendet.
Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die Einwilligung in die Speicherung und zweckgerichtete Verarbeitung seiner Daten kann er jederzeit schriftlich widerrufen. Dies bedeutet dann eine Anonymisierung seines Profils aus unserer Datenbank.
§ 15 Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn, die Geltung deutschen Rechts ist aufgrund zwingender Normen ausgeschlossen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers
Kunden mit Wohn- bzw. Geschäftssitz in Österreich oder der Schweiz: Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
§ 16 Urheberrecht
Alle Nachrichten, Grafiken und das Layout der Webseite des Auftragnehmers dienen ausschließlich der Information unserer Kunden. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Alle Daten dieses Angebots genießen urheberrechtlichen Schutz; das Kopieren und der Ausdruck der gesamten Website sind nur gestattet zum Zweck einer Bestellung bei dieser Firma. Jede darüber hinausgehende Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe überschreitet die übliche Nutzung und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar, der strafrechtlich verfolgt wird und zum Schadenersatz verpflichtet. Das Warenzeichen des Auftragnehmers, das Firmenlogo, die Seitenkopfzeilen und Navigationsleisten, Grafiken und Schaltflächensymbole sind eingetragene Warenzeichen oder Schutzmarken des Auftragsnehmers. Alle anderen auf unseren Websites zitierten Warenzeichen, Produktnamen und Firmennamen bzw. Logos sind das Alleineigentum der jeweiligen Besitzer. Alle Rechte vorbehalten.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.